Reiseversicherung
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mehrfuersie - Safety Card Online-Reiseversicherung |
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Mit dem Online-Reiseversicherungsprodukt "Safety Card" bieten wir Ihnen rund um das Themen Urlaub und Reisen den optimalen Reiseschutz. Wir bieten Ihnen mit der "Safety Card" und der "Safety Card SELECT" zwei Produkte an, mit und ohne Selbstbeteiligung! Der Versicherungsabschluss muss direkt bei Buchung oder maximal 14 Tage später erfolgen. Bei späterem Abschluss einer Safety-Card sind Reisen innerhalb der nächsten 14 Tage nicht mitversichert. Günstige Jahres-Reiseversicherungen Günstige Einmal-Reiseversicherungen komplett Günstige Reiserücktritt / Reiseabbruch Günstige Gruppenreiseversicherungen Günstige Auslandskrankenversicherung |
EUROPÄISCHE Reiseversicherung |
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Die EUROPÄISCHE ist eine Reiseversicherung fuer Reisen, Urlaub und Ferien. Sie bekommen bei der EUROPÄISCHEN den umfassenden Reiseschutz, den Sie hier auch gleich online buchen koennen. Große Reiseveranstalter vertrauen der EUROPÄISCHEN, dem Marktfüher in Sachen Reiseversicherung. Seit fast 100 Jahren steht die EUROPÄISCHE mit einem internationalen Assistance-Netzwerk seinen Partnern und unseren Kunden zuverlässig zur Seite. So bietet die EUROPÄISCHE einen umfangreichen Reiseschutz, den Sie für ihren Auslandsaufenthalt benötigen.
Schwerpunkte der EUROPÄISCHEN sind die Bereiche:
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ELVIA Reiseversicherung |
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"Seit rund fünf Jahrzehnten steht der Name ELVIA für Sicherheit und Service auf Reisen. Die Zugehörigkeit zur internationalen Mondial Assistance Group und die Einbindung in die Allianz Gruppe garantiert Kompetenz und Leistungsstärke weltweit. Je nach Reiseziel und Art Ihrer Reise hat ELVIA den für Sie passenden Reiseschutz. Hier können Sie in Ruhe auswählen, sich über die Leistungsinhalte und Prämien informieren und gleich online buchen." © www.elvia.de Und das bieten ELVIA-Reiseversicherungen: Reiseschutz für Geschäftspartner, wie Reisebüros, Reiseveranstalter, Hoteliers und Firmen, sowie den umfassenden Reiseschutz für Reisende als Privatkunden.
Die ELVIA-Reiseversicherungsleistungen und Versicherungspakete sind im einzelnen: |
Alles zum Thema Reiseversicherung |
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ReiseprivathaftpflichtversicherungDie Reiseprivathaftpflichtversicherung deckt die Risiken von Haftungsfällen nur in eingeschränktem Umfang ab, da im Ausland vorkommende Schadenereignisse zunächst nach § 4 Ziff. I Nr. 3 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, was im Privatbereich jedoch nicht für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr Dauer gilt. Bei längeren Auslandsaufenthalten kann also eine Deckungslücke bestehen. Diese kann über eine Reiseprivathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit den weiteren Reiseversicherungen abgeschlossen werden kann. Häufig sind diese Risiken aber auch über Kreditkarten und dortige zusätzlich optierbare Versicherungsmodelle abgesichert. ReiserücktransportversicherungEine Reiserücktransportversicherung ist eine Versicherung, wobei der Versicherer die Kosten des Rücktransports eines Reisenden und evtl. seiner mitreisenden Angehörigen übernimmt und oft diesen Rücktransport auch organisiert. Häufig ist diese Versicherung an eine Reisekrankenversicherung gebunden. Erkrankt jemand auf seiner Reise oder gibt es ein anderers plötzlich eintretendes Hemmnis der Reise (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen in einem Ziel-Land), so ist eine schnelle Rückreise oft im Interesse des Betroffenen. In diesem Fall allerdings kann sich gerade eine Rückreise als schwierig gestalten, da z.B. neue Tickets gekauft werden müssen und im Falle von Krankheit der Betroffene evtl. nur eingeschränkt reisefähig ist. Wann hilft eine Reise-Rücktrittskostenversicherung?Wer kurzfristig eine gebuchte Reise absagen muss, bleibt auf erheblichen Kosten sitzen. Immerhin 80% des Reisepreises sind fällig, wenn jemand seine Reise zwei Tage vor Abreise storniert. Der Versicherer übernimmt diese Stornokosten, wenn man selbst oder einer der Mitreisenden aufgrund von unerwartet schwerer Erkrankung oder dem Tod von Angehörigen die gebuchte Reise nicht oder nur verspätet antreten kann. Das gilt auch bei erheblichen Schaden am Eigentum. Bei einigen Versicherern ist zudem plötzliche Arbeitslosigkeit einen neuen Arbeitsplatz bekommt. Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, muss der Betroffene eine Reise unbedingt unverzüglich stornieren. Das heißt, sobald sich ein Hinderungsgrund ergeben hat. Wer sollte eine Rücktrittskostenversicherung abschließen?Sinnvoll ist der Abschluss bei teuren Reisen, die man zudem sehr frühzeitig bucht. Aber auch wer mit kleinen Kindern oder anderen krankheitsanfälligen Personen reist, sollte sich für eine Reiserücktrittskostenversicherung entscheiden. Ratsam ist dieser Versicherungsschutz neben Pauschalreisen auch für die Buchung von Ferienhäusern, Kreuzfahrten oder Fernlügen. In der Regel ist der Abschluss nur innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung möglich. Liegen zwischen der Buchung und dem Reisebeginn nur wenige Tage, so kann der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?Eigentlich nicht. Die Versicherer stellen bei diesem Vertrag außerordentlich hohe Ansprüche an die eigene Sorgfaltspflicht. Nur ständiger Blick- und Körperkontakt sichert den Versicherungsschutz. Wer eine Hausratsversicherung besitzt, hat darüber sein Gepäck gegen Raub und Einbruchdiebstahl abgesichert. Muss das Auto zusätzlich versichert werden?Generell ist es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll, die höchstmögliche Deckungssumme zu wählen. Denn bei verschuldeten Unfällen hat der Verursacher für den Schaden selbst einzutreten, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dafür nicht ausreicht. Auch die „Grüne Versicherungskarte“, die den Versicherungsschutz bescheinigt, sollte als Nachweis bei der Auslandsreise unbedingt dabei sein, selbst wenn sie nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer ins außereuropäische Ausland reist, muss den zusätzlichen Schutz beim Versicherer beantragen. Die Kraftfahrtversicherung gilt nur in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft gehören. Für Schäden am eigenen Auto ist es überlegenswert, eine Vollkaskoersicherung abzuschließen. Nach einem unverschuldeten Unfall dauert es oft lange, bis der Schadenersatz von dem ausländischen Versicherer ausgezahlt wird. Außerdem sind dadurch zusätzliche Kosten abgedeckt, die über die Deckungssumme der Versicherung hinausgehen und von dem Unfallgegner nicht einzutreiben sind. Was ist bei einem Mietwagen zu achten?Mietwagen haben häufig nur die am Ort üblichen niedrigen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Problem: Bei selbst verschuldeten Unfällen können die Geschädigten die Differenz bis zur tatsächlichen Schadenhöhe vom Fahrer verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist für die europäischen Länder die so genannte Mallorca-Police, für das außereuropäische Ausland die Traveller-Police. Damit ist die Lücke zwischen der ausländischen und der deutschen Deckungssumme geschlossen. Einige Versicherer haben diesen Versicherungsschutz bereits automatisch in die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert. Worauf ist in den Versicherungsbedingungen zu achten?Bei der Auswahl einer Krankenversicherung fürs Ausland sollte man beachten, dass der Versicherer die Rückholung nicht nur bei „medizinischer Notwendigkeit“ erstattet, sondern bereits dann, wenn diese „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. In den Versicherungsbedingungen stehen auch wichtige Ausnahmen. So werden zum Beispiel Kosten für Krankheiten, die bereits bei Reisebeginn bestanden, nicht übernommen. Ist eine Reisehaftpflichtversicherung sinnvoll?Nein. Eine Haftpflichtversicherung gehört zwar für jeden zu den wichtigsten Versicherungen. Denn wer einem anderen fahrlässig oder leichtsinnig einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem ganzen Vermögen. Bei Reisen von maximal sechs bis zwölf Monaten gilt der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung aber weltweit. Ein zusätzlicher Schutz auf Reisen erübrigt sich damit. Ist eine zusätzliche Krankenversicherung für EU-Länder notwendig?Ja, denn zwar haben gesetzliche Krankenversicherte Anspruch auf medizinische Versorgung in den Ländern der EU und in den Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen besteht wie Kroatien und Slowenien. Aber nicht alle niedergelassenen Ärzte akzeptieren den Krankenschein und behandeln stattdessen auf Privatrechnung. Nach der Rückkehr ersetzt die Krankenkasse in Deutschland aber nur den Betrag, der bei Abrechnung auf Krankenschein angefallen wäre. Wer benötigt eine Auslandsreise-Krankenversicherung?Ratsam ist diese Versicherung für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch beihilfeberechtigte Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes decken damit eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz ab. Denn weder die gesetzlichen Krankenkassen noch die Beihilfe ersetzen im Krankheitsfall die Rückholung aus dem Ausland. |



